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AI Act ist scharf geschaltet:
Was ab HEUTE gilt
Ein neues Zeitalter für Künstliche Intelligenz in Europa hat begonnen. Der AI Act zwingt KI-Entwickler ab sofort in ein enges Korsett aus Transparenz und Sicherheit. Die wichtigsten Fakten zur neuen Rechtslage.

1. Die neuen Regeln im Klartext: Was gilt ab sofort?
Der Stichtag ist da: Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter von Allzweck-KI-Modellen (GPAI) wie OpenAI, Google und Anthropic die neuen Vorschriften des AI Acts befolgen. Dies ist keine Übung mehr – die Regeln sind geltendes Recht. Im Kern geht es um drei knallharte Pflichten:
Offenlegung der Trainingsdaten
Unternehmen müssen eine detaillierte Zusammenfassung der Daten veröffentlichen, mit denen sie ihre Modelle trainiert haben. Das zielt direkt auf das Geschäftsgeheimnis der KI-Schmieden und soll Urhebern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Nachweis zum Urheberrecht
Anbieter müssen eine funktionierende Richtlinie vorlegen, die beweist, wie sie das EU-Urheberrecht achten und schützen. Pauschale Behauptungen reichen nicht mehr aus.
Lückenlose Technische Dokumentation
Die gesamte technische Entwicklung und die Fähigkeiten des Modells müssen akribisch dokumentiert und für Behörden zugänglich gemacht werden.
2. Eklat zum Start: Meta auf Konfrontationskurs
Zur Umsetzungshilfe hat die EU-Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex, den "Code of Practice", vorgelegt. Wer ihn unterschreibt, signalisiert Kooperation. 26 Firmen, darunter Schwergewichte wie Google, Microsoft und OpenAI, sind an Bord.
Doch ausgerechnet Meta, der Konzern hinter Llama, Facebook und Instagram, verweigert die Unterschrift. Vizepräsident Joel Kaplan bezeichnete den Kodex als "Überreaktion", die Innovationen in Europa ausbremse. Diese offene Konfrontation könnte richtungsweisend sein und zeigt die Sprengkraft der neuen Regulierung.
Auch xAI von Elon Musk zeigt sich widerwillig und hat nur Teile des Kodex akzeptiert. Diese Unternehmen müssen nun auf andere, vermutlich aufwändigere Weise beweisen, dass sie die Gesetze einhalten.
3. Drakonische Strafen drohen: Was bei Verstößen passiert
Noch gewährt die EU eine letzte Frist. Die Anbieter haben genau ein Jahr Zeit, ihre Systeme vollständig anzupassen. Doch ab dem 2. August 2026 wird es ernst: Dann kann die EU-Kommission Bußgelder verhängen.
Und die haben es in sich: Allein für Falschinformationen gegenüber den Behörden drohen Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen Kernpflichten können noch teurer werden.
Wichtig für Betroffene: Zivilklagen von Bürgern oder Konkurrenten sind auf Basis der neuen Verordnung ab sofort möglich, auch wenn die Kommission selbst noch nicht sanktioniert.
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