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    EU KI-Verordnung: Ab August 2025
    Neue Regeln & Strafen

    Die nächste Stufe des EU AI Acts tritt in Kraft. Für KI-Modelle wie ChatGPT gelten bald neue Pflichten und drastische Sanktionen. Ein Überblick über die Änderungen.

    Symbolbild zur EU KI-Verordnung mit Paragraphenzeichen und EU-Flagge vor einem digitalen Gehirn.
    Ab dem 2. August 2025 werden die Regeln für KI-Anbieter in der EU deutlich verschärft. Bild: © sikov – stock.adobe.com, 790913830, Stand.-Liz.

    1. Neue Regeln für allgemeine KI-Modelle

    Am 2. August 2025 tritt die nächste wichtige Stufe des europäischen »AI Acts« in Kraft. Ab diesem Datum werden KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (sog. „General-Purpose AI Models“, GPAI) wie ChatGPT, Gemini oder Claude direkt von der Verordnung erfasst. Anbieter dieser Modelle müssen dann umfassende Transparenzanforderungen erfüllen und eine detaillierte technische Dokumentation bereitstellen.

    Besonderer Fokus: Modelle mit systemischem Risiko

    Besonders leistungsstarke KI-Modelle, die mehr als 1025 Gleitkommaoperationen (FLOPs) für ihr Training benötigten, gelten als Modelle mit systemischem Risiko. Für sie gelten verschärfte Pflichten wie Modellbewertungen, die Analyse und Minderung systemischer Risiken sowie die Meldung schwerwiegender Vorfälle an das neu geschaffene EU-KI-Büro (»AI Office«).

    2. Drastische Sanktionen bei Verstößen

    Gleichzeitig mit den neuen Regeln treten auch die Sanktionsbestimmungen der KI-Verordnung in Kraft. Die Strafen orientieren sich am DSGVO-Modell und können für Unternehmen empfindliche Ausmaße annehmen.

    • Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes

      ...für Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken (z.B. Social Scoring).

    • Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes

      ...für die Missachtung von Transparenzpflichten oder den Einsatz von Hochrisiko-Systemen ohne Konformitätsbewertung.

    • Bis zu 7,5 Mio. € oder 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes

      ...bei der Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen gegenüber Behörden.

    Für die Berechnung der Strafe wird jeweils der höhere Betrag herangezogen, was die enorme wirtschaftliche Bedeutung der Compliance verdeutlicht.

    3. Leitlinien und Kodex als "Musterlösung"

    Da die KI-Verordnung an vielen Stellen deutungswürdig ist, hat die EU-Kommission Leitlinien und einen Verhaltenskodex veröffentlicht. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, sollen Unternehmen aber als Orientierung dienen.

    Der Verhaltenskodex funktioniert dabei wie eine Musterlösung: Unternehmen, die ihm folgen, können einfacher nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten erfüllen. Er umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:

    Kernbereiche des KI-Verhaltenskodex

    • Transparenz über Trainingsdaten, Modellgröße und Maßnahmen zur Eindämmung von Bias.
    • Wahrung von Urheberrechten, z.B. durch Respektieren von Widersprüchen bei der Datenerfassung (Opt-out).
    • Sicherheit und Gefahrenabwehr, etwa gegen Diskriminierung, Datenlecks und die Erstellung illegaler Inhalte.

    Während einige Unternehmen wie Anthropic bereits ihre Absicht zur Unterzeichnung bekundet haben, um proaktiv Compliance zu signalisieren, gibt es Berichte, dass andere große Tech-Konzerne wie Meta den Kodex nicht befolgen wollen.

    4. Der offizielle Zeitplan im Überblick

    Die Umsetzung der KI-Verordnung erfolgt gestaffelt. Unternehmen sollten die folgenden Stichtage genau im Blick behalten:

    • 2. August 2025

      Die Verpflichtungen für GPAI-Anbieter treten in Kraft. Dies markiert den Beginn einer Übergangsphase.

    • 2. August 2026

      Die Durchsetzungsbefugnisse des EU-KI-Büros werden wirksam. Ab diesem Datum können bei Verstößen Geldbußen verhängt werden.

    • 2. August 2027

      Die Schonfrist endet: KI-Modelle, die bereits vor August 2025 auf dem Markt waren, müssen ab jetzt ebenfalls alle Pflichten der KI-Verordnung erfüllen.