NATIONALE KI-AUFSICHT
Kurs auf klare Regeln
Anhörung zur KI-Verordnung gestartet
Das Bundesdigitalministerium leitet die nächste Phase zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung ein. Mit der Bundesnetzagentur als zentraler Aufsichtsbehörde soll eine schlanke und innovationsfreundliche KI-Governance für Deutschland geschaffen werden.

1. Der Gesetzentwurf: Start der Konsultationen
Am 12. September 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Länder- und Verbändeanhörung zum nationalen Durchführungsgesetz gestartet. Dieser Schritt ist entscheidend, um die europäische KI-Verordnung in deutsches Recht zu überführen. Der Referentenentwurf, das „KI-Marktüberwachungs- und -förderungsgesetz“ (KIMÜG), legt die zuständigen Behörden fest, regelt deren Aufgaben und enthält Vorschriften zur Innovationsförderung sowie zu Bußgeldverfahren.
2. Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht
Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde. Dieser Schritt soll laut Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger für Rechtsklarheit und schnelle Prozesse sorgen. Ziel ist eine „innovationsfördernde und schlanke KI-Governance“.
Hybrider Ansatz und "One-Stop-Shop"
Das KIMÜG verfolgt einen hybriden Ansatz: Während die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle einnimmt, werden bestehende Aufsichtsstrukturen (z.B. im Finanzsektor) genutzt, um Doppelungen zu vermeiden. Unternehmen behalten so ihre bekannten Ansprechpartner, die künftig auch die KI-Verordnung abdecken.
"Wenn wir mehr KI-Entwicklungen aus Deutschland und Europa sehen wollen, müssen wir für Unternehmen praktikable Rahmenbedingungen schaffen."— Dr. Karsten Wildberger, Bundesdigitalminister
3. Fokus auf Innovationsförderung
Neben der reinen Aufsicht soll die Bundesnetzagentur auch aktiv die Innovation fördern. Geplant sind mehrere Maßnahmen, um Unternehmen zu unterstützen und die KI-Entwicklung in Deutschland voranzutreiben.
- Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO): Bündelt Expertise und sichert eine einheitliche Rechtsauslegung.
- KI-Reallabor: Bietet eine Testumgebung für neue KI-Anwendungen, insbesondere für KMUs und Start-ups.
- KI-Service Desk: Dient als direkte Anlaufstelle für Unternehmen, um Fragen zur Anwendung der KI-Verordnung zu klären.
Fazit: Handeln unter Zeitdruck
Die europäische KI-Verordnung ist bereits am 2. August 2024 in Kraft getreten. Die Frist für die Schaffung der nationalen Aufsichtsstrukturen war eigentlich der 2. August 2025, konnte aber wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht eingehalten werden. Die Bundesregierung arbeitet nun unter Hochdruck daran, den Gesetzentwurf zügig ins Kabinett zu bringen. Der Start der Konsultationen ist ein wichtiger, wenn auch verspäteter Schritt, um für Unternehmen in Deutschland endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Den offiziellen Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des BMDS.
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