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    HINWEISPAPIER DER BUNDESNETZAGENTUR

    Hinweispapier zur KI-Kompetenz
    Der offizielle Leitfaden der Bundesnetzagentur in der Analyse

    Was bedeutet die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Art. 4 in der Praxis? Die Bundesnetzagentur gibt in ihrem neuen Hinweispapier die Antwort. Wir analysieren die vier Grundsteine und die entscheidende Rolle der Dokumentation.

    Symbolbild zur KI-Kompetenz. Ein stilisiertes Gehirn aus leuchtenden Schaltkreisen vor einem Team von Mitarbeitern.
    Das Hinweispapier der Bundesnetzagentur dient als praktische Auslegungshilfe für Artikel 4 der KI-Verordnung. Bild: Adobe 263237829, Stand. Liz.

    1. Der Kern der Verpflichtung: Was ist KI-Kompetenz?

    Das Hinweispapier konkretisiert die seit dem 2. Februar 2025 geltende Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 der KI-Verordnung. Während der Artikel die grundsätzlichen Anforderungen definiert, gibt dieser Leitfaden nun eine offizielle Auslegungshilfe für die praktische Umsetzung an die Hand und richtet sich an alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

    Laut der Legaldefinition in Artikel 3 Nr. 56 umfasst KI-Kompetenz die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich dabei der Chancen und Risiken bewusst zu sein. Es geht also um einen verantwortungsvollen und informierten Umgang mit der Technologie.

    2. Der Ansatz: Flexibilität und Kontext statt starrer Regeln

    Die Bundesnetzagentur betont, dass die KI-Verordnung bewusst keine "one-fits-all"-Lösung vorschreibt. Unternehmen haben die Freiheit, ihre Maßnahmen zur Sicherstellung der KI-Kompetenz individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Angemessenheit der Maßnahmen hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Die Rolle der Organisation (Anbieter oder Betreiber).
    • Die Art und das Risiko des KI-Systems.
    • Der spezifische Einsatzkontext (z.B. Anwendungsbereich, betroffene Personen).
    • Die Vorkenntnisse des Personals (Ausbildung, Erfahrung, Tätigkeit).

    Das Papier stellt auch klar, was nicht gefordert wird: formalisierte Trainings, externe Zertifizierungen oder die Einführung eines KI-Beauftragten sind nicht explizit vorgeschrieben.

    3. Die Umsetzung: Vier Grundsteine für den Kompetenzaufbau

    Als Orientierungshilfe schlägt die Bundesnetzagentur einen Prozess vor, der auf vier Grundsteinen basiert, um KI-Kompetenz systematisch aufzubauen:

    • Individuellen Bedarf ermitteln: Wer arbeitet mit welchen KI-Systemen zu welchem Zweck und mit welchen verbundenen Risiken?
    • Maßnahmen ausgestalten: Basierend auf der Bedarfsanalyse passende Formate und Inhalte entwickeln (z.B. E-Learning, Workshops, interne Schulungen).
    • Regelmäßige Auffrischung: Den Kompetenzaufbau als dynamischen und kontinuierlichen Prozess verstehen, der an technologische Entwicklungen angepasst wird.
    • Ausreichende Dokumentation: Art, Umfang, Inhalte und Teilnehmer der durchgeführten Maßnahmen schriftlich festhalten.

    4. Die entscheidende Rolle der Dokumentation

    Obwohl es keine Zertifizierungspflicht gibt, legt das Hinweispapier einen starken Fokus auf die Dokumentation. Die Bundesnetzagentur empfiehlt Organisationen dringend, ihre Maßnahmen gut zu dokumentieren, um jederzeit nachweisen zu können, dass sie die Anforderungen des Artikel 4 erfüllen.

    Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.

    Eine lückenlose Dokumentation dient somit als wichtiger Nachweis im Haftungsfall und zeigt, dass das Unternehmen seiner Verantwortung nachgekommen ist.

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