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AI Act ist jetzt aktiv:
Was ab HEUTE gilt
Eine neue Ära für Künstliche Intelligenz in Europa hat begonnen. Der AI Act zwingt KI-Entwickler nun in ein enges Korsett aus Transparenz und Sicherheit. Die wichtigsten Fakten zur neuen Rechtslage.

1. Die neuen Regeln im Klartext: Was gilt jetzt?
Der Stichtag ist da: Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter von allgemeinen KI-Modellen (GPAI) wie OpenAI, Google und Anthropic die neuen Vorschriften des AI Acts einhalten. Es ist keine Übung mehr – die Regeln sind geltendes Recht. Im Kern stehen drei harte Pflichten:
Offenlegung der Trainingsdaten
Unternehmen müssen eine detaillierte Zusammenfassung der Daten veröffentlichen, die zum Training ihrer Modelle verwendet wurden. Das zielt direkt auf die Geschäftsgeheimnisse der KI-Schmieden und soll Rechteinhabern helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Nachweis der Urheberrechts-Konformität
Anbieter müssen eine funktionierende Richtlinie vorlegen, die belegt, wie sie das EU-Urheberrecht achten und schützen. Pauschale Behauptungen reichen nicht mehr aus.
Vollständige technische Dokumentation
Die gesamte technische Entwicklung und die Fähigkeiten des Modells müssen akribisch dokumentiert und Behörden zugänglich gemacht werden.
2. Eklat zum Start: Meta auf Konfrontationskurs
Um die Umsetzung zu erleichtern, hat die EU-Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex, den 'Code of Practice', vorgelegt. Wer ihn unterzeichnet, signalisiert Kooperationsbereitschaft. 26 Unternehmen, darunter Schwergewichte wie Google, Microsoft und OpenAI, sind dabei.
Doch Meta, das Unternehmen hinter Llama, Facebook und Instagram, verweigert die Unterschrift. Vize-Präsident Joel Kaplan nannte den Kodex eine 'Überreaktion', die Innovation in Europa ausbremst. Diese offene Konfrontation könnte Richtungsweisend sein und zeigt die Sprengkraft der neuen Regulierung.
Auch Elon Musks xAI ziert sich und hat nur Teile des Kodex akzeptiert. Diese Unternehmen müssen nun auf anderen, vermutlich komplizierteren Wegen nachweisen, dass sie die Gesetze einhalten.
3. Drakonische Strafen drohen: Das passiert bei Verstößen
Die EU gewährt noch eine letzte Frist. Anbieter haben genau ein Jahr Zeit, ihre Systeme vollständig anzupassen. Doch ab dem 2. August 2026 wird es ernst: Die EU-Kommission kann dann Bußgelder verhängen.
Und die haben es in sich: Allein für Falschangaben gegenüber Behörden drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen Kernpflichten kann es noch teurer werden.
Wichtig für Betroffene: Zivilklagen von Bürgern oder Wettbewerbern sind auf Basis der neuen Verordnung jetzt möglich, auch wenn die Kommission selbst noch nicht sanktioniert hat.
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