NATIONALE KI-AUFSICHT
Auf dem Weg zu klaren Regeln
Konsultation zur KI-Verordnung gestartet
Das Bundesdigitalministerium leitet die nächste Phase der Umsetzung der EU-KI-Verordnung ein. Mit der Bundesnetzagentur als zentraler Aufsichtsbehörde soll eine schlanke und innovationsfördernde KI-Governance für Deutschland geschaffen werden.

1. Der Gesetzentwurf: Start der Konsultationen
Am 12. September 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Konsultation mit Ländern und Verbänden zum nationalen Umsetzungsgesetz gestartet. Dieser Schritt ist entscheidend für die Überführung der europäischen KI-Verordnung in deutsches Recht. Der Gesetzentwurf, das 'KI-Marktüberwachungs- und -förderungsgesetz' (KIMÜG), benennt die zuständigen Behörden, regelt deren Aufgaben und enthält Bestimmungen zur Innovationsförderung sowie zu Bußgeldverfahren.
2. Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht
Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde. Laut Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger soll dieser Schritt Rechtssicherheit und schnelle Prozesse bieten. Das Ziel ist eine 'innovationsfördernde und schlanke KI-Governance'.
Hybridansatz und 'One-Stop-Shop'
Das KIMÜG verfolgt einen Hybridansatz: Während die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle übernimmt, werden bestehende Aufsichtsstrukturen (z.B. im Finanzsektor) genutzt, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Unternehmen behalten somit ihre gewohnten Ansprechpartner, die künftig auch die KI-Verordnung abdecken werden.
'Wenn wir mehr KI-Entwicklungen aus Deutschland und Europa sehen wollen, müssen wir praktikable Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen.'— Dr. Karsten Wildberger, Bundesdigitalminister
3. Fokus auf Innovationsförderung
Neben der reinen Aufsicht soll die Bundesnetzagentur auch aktiv die Innovation fördern. Mehrere Maßnahmen sind geplant, um Unternehmen zu unterstützen und die KI-Entwicklung in Deutschland voranzutreiben.
- Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO): Bündelt Expertise und sorgt für eine einheitliche Rechtsauslegung.
- KI-Reallabor: Bietet eine Testumgebung für neue KI-Anwendungen, insbesondere für KMU und Start-ups.
- KI-Servicedesk: Dient als direkter Ansprechpartner für Unternehmen, um Fragen zur Anwendung der KI-Verordnung zu klären.
Fazit: Handeln unter Zeitdruck
Die europäische KI-Verordnung ist bereits am 2. August 2024 in Kraft getreten. Die Frist zur Einrichtung nationaler Aufsichtsstrukturen war eigentlich der 2. August 2025, konnte aber aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht eingehalten werden. Die Bundesregierung arbeitet nun unter Hochdruck daran, den Gesetzentwurf zeitnah ins Kabinett zu bringen. Der Start der Konsultationen ist ein wichtiger, wenn auch verspäteter Schritt, um Unternehmen in Deutschland endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu geben. BMDS-Webseite.
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