HINWEISPAPIER DER BUNDESNETZAGENTUR
Hinweispapier zur KI-Kompetenz
Der offizielle Leitfaden der Bundesnetzagentur analysiert
Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht aus Art. 4 in der Praxis? Die Bundesnetzagentur gibt mit ihrem neuen Hinweispapier die Antwort. Wir analysieren die vier Eckpfeiler und die entscheidende Rolle der Dokumentation.

1. Die Kernpflicht: Was ist KI-Kompetenz?
KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung. Das Hinweispapier konkretisiert die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung, die seit dem 2. Februar 2025 gilt. Während der Artikel die grundlegenden Anforderungen definiert, bietet dieser Leitfaden nun eine offizielle Auslegungshilfe für die praktische Umsetzung und richtet sich an alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
KI-Kompetenz umfasst laut der Legaldefinition in Artikel 3 Nr. 56 die Fertigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme kompetent einzusetzen und sich dabei der Chancen und Risiken bewusst zu sein. Es geht um einen verantwortungsvollen und informierten Umgang mit der Technologie.
2. Der Ansatz: Flexibilität und Kontext statt starrer Regeln
Die Bundesnetzagentur betont, dass die KI-Verordnung bewusst keine 'One-fits-all'-Lösung vorschreibt. Unternehmen haben die Freiheit, ihre Maßnahmen zur Gewährleistung der KI-Kompetenz individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Die Angemessenheit der Maßnahmen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Der Rolle der Organisation (Anbieter oder Betreiber).
- Der Art und dem Risiko des KI-Systems.
- Dem konkreten Einsatzkontext (z.B. Anwendungsbereich, betroffene Personen).
- Den Vorkenntnissen des Personals (Ausbildung, Erfahrung, Tätigkeit).
Das Papier klärt auch, was nicht gefordert ist: Formalisierte Schulungen, externe Zertifizierungen oder die Bestellung eines KI-Beauftragten sind nicht explizit vorgeschrieben.
3. Die Umsetzung: Vier Eckpfeiler für den Kompetenzaufbau
Als Orientierungshilfe schlägt die Bundesnetzagentur einen Prozess vor, der auf vier Eckpfeilern basiert, um systematisch KI-Kompetenz aufzubauen:
- Individuellen Bedarf ermitteln: Wer arbeitet mit welchen KI-Systemen zu welchem Zweck und mit welchen damit verbundenen Risiken?
- Maßnahmen gestalten: Passende Formate und Inhalte auf Basis der Bedarfsanalyse entwickeln (z.B. E-Learning, Workshops, interne Schulungen).
- Regelmäßige Auffrischung: Kompetenzaufbau als dynamischen und kontinuierlichen Prozess verstehen, der sich an technologische Entwicklungen anpasst.
- Adäquate Dokumentation: Art, Umfang, Inhalte und Teilnehmer der durchgeführten Maßnahmen schriftlich festhalten.
4. Die entscheidende Rolle der Dokumentation
Obwohl es keine Zertifizierungspflicht gibt, legt das Hinweispapier einen starken Fokus auf die Dokumentation. Die Bundesnetzagentur empfiehlt Organisationen dringend, ihre Maßnahmen gut zu dokumentieren, um jederzeit nachweisen zu können, dass sie die Anforderungen von Artikel 4 erfüllen.
Fehlende KI-Kompetenz kann als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.
Eine umfassende Dokumentation dient somit als wichtiger Nachweis in Haftungsfällen und zeigt, dass das Unternehmen seiner Verantwortung nachgekommen ist.
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