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AI Act Durchführungsgesetz:
Deutschland bekommt seine KI-Aufsicht
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 das Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung beschlossen. Damit steht fest: Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen KI-Aufsichtsbehörde. Was das für Unternehmen bedeutet und warum jetzt Handlungsbedarf besteht.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskabinett hat das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) beschlossen.
- Die Bundesnetzagentur wird mit dem KoKIVO zur zentralen KI-Aufsichtsbehörde in Deutschland.
- Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO gilt bereits seit Februar 2025.
- Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme greifen ab dem 2. August 2026.
- Unternehmen sollten jetzt KI-Systeme inventarisieren und Compliance-Prozesse aufsetzen.
1. Was wurde heute beschlossen?
Die Bundesregierung hat mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) die nationale Umsetzung des EU AI Act auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt drei zentrale Punkte:
Zuständige Behörden
Welche Behörden in Deutschland für die KI-Aufsicht zuständig sind, mit der Bundesnetzagentur als zentraler Koordinierungsstelle.
Marktüberwachung
Wie die Marktüberwachung für KI-Systeme organisiert wird, mit einem hybriden Ansatz, der bestehende Strukturen nutzt.
Innovationsförderung
Welche Fördermechanismen Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen, darunter KI-Reallabore und ein Service-Desk.
„Wir bauen keine zusätzliche Behörde auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen.“
2. Bundesnetzagentur wird zum KI-Kompetenzzentrum
Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung des KoKIVO (Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung) bei der Bundesnetzagentur. Das KoKIVO übernimmt folgende Aufgaben:
Zentrale Koordinierung aller KI-bezogenen Behördenaktivitäten in Deutschland.
Einheitliche Rechtsauslegung bei übergreifenden Fragen zur KI-Verordnung.
KI-Service-Desk als erste Anlaufstelle für Unternehmen mit Fragen zum AI Act.
3. Die wichtigsten Fristen im Überblick
Die KI-Verordnung tritt stufenweise in Kraft. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist die nationale Aufsicht auf dem Weg, aber viele Pflichten gelten schon jetzt: (Volltext der KI-Verordnung)
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| Seit 02.02.2025 | Verbotene KI-Praktiken gelten bereits (Social Scoring, manipulative KI). KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 in Kraft. |
| Seit 02.08.2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI, z.B. ChatGPT) gelten. |
| 02.08.2026 | Allgemeine Anwendbarkeit der KI-Verordnung. Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III. |
| Voraussichtlich 12/2027 | Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 (produktspezifische Hochrisiko-KI). |
4. Handlungsbedarf: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Das Durchführungsgesetz macht deutlich: Die nationale Aufsichtsstruktur steht. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, sollten jetzt handeln:
KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4 KI-VO)
Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt. Diese Pflicht gilt bereits, unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems.
KI-Systeme klassifizieren
Unternehmen müssen prüfen, ob ihre eingesetzten oder entwickelten KI-Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden. Maßgeblich sind die Kriterien aus Art. 6 der KI-Verordnung und die Leitlinien des EU AI Board.
5. Medienaufsicht: Sonderregelung für Presse und Rundfunk
Ein wichtiger Aspekt des Durchführungsgesetzes betrifft die staatsferne Medienaufsicht. Die Aufsicht über KI-Anwendungen im Presse- und Rundfunkbereich, etwa bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten, liegt nicht bei der Bundesnetzagentur, sondern bleibt bei den Landesmedienanstalten. Damit wird die föderale Medienordnung Deutschlands berücksichtigt.
Hintergrund: Die Trennung folgt dem Grundsatz der Staatsferne der Medien, der im deutschen Verfassungsrecht verankert ist. KI-Anwendungen in Nachrichtenredaktionen, automatisierte Inhaltemoderation und synthetische Medienerkennung unterliegen damit der bewährten Aufsicht durch die Medienanstalten.
Zuständigkeit auf einen Blick
Bundesnetzagentur (KoKIVO): Alle KI-Systeme außerhalb des Mediensektors.
Landesmedienanstalten: KI-Anwendungen in Presse, Rundfunk und Online-Medien.
6. Kritik und offene Fragen
Reichen 60 neue Stellen?
Der Digitalverband Bitkom mahnt: Für die Umsetzung des AI Act sind lediglich rund 60 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst warnt, dass diese Aufgabenfülle nur zu bewältigen sei, wenn die Behörden selbst umfassend KI-Technologie einsetzen.
Prüfstellen als Flaschenhals?
Unternehmen müssen Hochrisiko-KI-Systeme häufig von notifizierten Stellen zertifizieren lassen. Verzögerungen bei der Akkreditierung könnten KI-Innovationen in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit oder Bildung ausbremsen. Wintergerst verweist auf die Medizinprodukteverordnung (MDR) als warnendes Beispiel.
KI-Reallabore als Chance
7. Wie geht es weiter?
Das Durchführungsgesetz muss nun noch den Bundesrat und den Bundestag passieren. Angesichts der bereits überschrittenen EU-Frist (ursprünglich 2. August 2025) dürfte das Verfahren zügig vorangetrieben werden.
Der Referentenentwurf vom 12. September 2025 ist bereits einsehbar unter: bmds.bund.de: Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung
Fazit: Jetzt mit der Vorbereitung starten
Der Kabinettsbeschluss zum AI Act Durchführungsgesetz ist ein klares Signal: Die KI-Regulierung in Deutschland wird konkret. Die Aufsichtsstrukturen stehen, die Fristen laufen und die KI-Kompetenzpflicht gilt bereits seit Februar 2025. Unternehmen, die KI einsetzen oder entwickeln, sollten spätestens jetzt mit der systematischen Vorbereitung beginnen: KI-Systeme inventarisieren, Risikoklassen bestimmen, Mitarbeiter schulen und Compliance-Prozesse aufsetzen. Wer jetzt handelt, sichert sich einen Vorsprung und vermeidet kostspielige Nachbesserungen unter Zeitdruck.